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Totalrevision der EFD-Energieabzugsverordnung

26.03.2010

Gemäss dem heute geltenden Recht bestimmt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), inwieweit (wertvermehrende) Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können und somit steuerlich abzugsfähig sind. Mit der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbaren Energien vom 24. August 1992 ist das EFD dem Auftrag nachgekommen. Solche Massnahmen können gemäss der Verordnung steuerlich in Abzug gebracht werden, auch wenn sie wertvermehrenden Charakter aufweisen. Das EFD möchte nun diese Verordnung total revidieren und insbesondere die Anforderungen für wertvermehrende Massnahmen, welche zu einem steuerlichen Abzug berechtigen, hochschrauben. Die Abzugsmöglichkeiten für Wohneigentümer würden durch die revidierte Verordnung massiv beschränkt. Die Anhörungsfrist läuft am 1. April 2010 ab. Am 25. März 2010 hat der HEV Schweiz die nachstehende Stellungnahme dem EFD übermittelt.