Rund 40 Millionen Franken stehen im Kanton Basel-Landschaft für die Wohnbauförderung bereit. Gefördert werden der Erwerb von Wohneigentum, altersgerechte Umbauten sowie der gemeinnützige Wohnungsbau. Dennoch bleiben die erhofften Resultate in zentralen Bereichen bislang aus. Gerade die Förderinstrumente für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden nur zurückhaltend genutzt. Als das Wohnbaufördergesetz Anfang 2024 in Kraft trat, war die Zuversicht gross. Nach jahrelangen politischen Diskussionen gelang es, einen breit abgestützten Kompromiss zu finden. Der Hauseigentümerverband und der Mieterverband zogen dabei – eher ungewöhnlich – am gleichen Strang. Ziel war mehr bezahlbarer Wohnraum, bessere Rahmenbedingungen für Wohneigentum und Unterstützung für altersgerechte Umbauten. Von dieser Aufbruchstimmung ist heute jedoch nur noch wenig zu spüren. Bereits im vergangenen Jahr verlangte FDP-Landrätin Christine Frey, Präsidentin des HEV Münchenstein, mit einer Interpellation eine erste Zwischenbilanz. Die Antwort der Baselbieter Regierung zeigte, dass insbesondere die Förderinstrumente für Wohneigentümer bislang nur beschränkt genutzt wurden und damit hinter den Erwartungen zurückblieben. Darauf aufbauend hat Frey nun gemeinsam mit SP-Landrat Adil Koller zwei Motionen eingereicht. Ziel ist, bestehende Hürden bei der Wohnbauförderung abzubauen und die Förderinstrumente gezielt zu stärken.
Bausparprämie ist nicht bekannt
Ein Beispiel ist die Bausparprämie. Wer im Baselbiet erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt oder baut, kann nach einer fünfjährigen Sparphase eine Förderung von bis zu 25 000 Franken erhalten. Die vom Regierungsrat im vergangenen Jahr vorgelegte Zwischenbilanz zeigte jedoch, dass bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 40 Bausparverträge gemeldet worden waren. Nach Ansicht von Christine Frey blieb die Nachfrage damit deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für Christine Frey ist offenkundig, dass die bestehenden Fördermöglichkeiten noch zu wenig bekannt sind und deshalb ihr Potenzial nicht ausgeschöpft wird. Ihre Wirkung entfalten die Fördermöglichkeiten nur, wenn potenzielle Anspruchsberechtigte von ihnen wissen und sie auch nutzen. Deshalb fordert Frey eine Überprüfung der Informations- und Vermarktungsstrategie des Kantons. Aus ihrer Sicht sollte der Kanton bei der Bekanntmachung der Angebote verstärkt mit bestehenden Organisationen zusammenarbeiten. Gerade der Hauseigentümerverband Baselland verfügt über einen direkten Zugang zu Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und könnte den Kanton dabei wirkungsvoll unterstützen.
Altersgerechtes Wohnen stärken
Noch deutlicher fällt die Bilanz beim altersgerechten Wohnen aus. Obwohl der Bedarf aufgrund der demografischen Entwicklung kontinuierlich steigt, wurden 2024 lediglich sechs und 2025 sieben Fördergesuche eingereicht. Nach Ansicht der Motionäre liegt dies nicht am fehlenden Interesse, sondern an den heutigen Förderbedingungen. So müssen Gesuchsteller einen «spezifischen Bedarf» nachweisen. Gleichzeitig schränken die geltenden Einkommens- und Vermögensgrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten stark ein. Fördergelder stehen zwar bereit, erreichen ihre Zielgruppe aber kaum. Die zweite Motion verlangt deshalb nicht nur weniger restriktive Förderbedingungen, sondern auch eine bessere Information der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Ziel ist, Eigentümer frühzeitig auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen, damit notwendige Umbauten rechtzeitig erfolgen und ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause wohnen können.
Korrekturen an Förderungen
Auch beim gemeinnützigen Wohnungsbau sehen die Motionäre Handlungsbedarf. Dort soll der Kanton die Finanzhaushaltsverordnung anpassen, damit die im Wohnbauförderungsgesetz vorgesehenen Instrumente künftig wirksam umgesetzt werden können. Die beiden Motionen verlangen keine neue Wohnbauförderung, sondern eine Verbesserung der bestehenden Instrumente. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Wohnbauförderungsgesetzes zeigt sich, dass vor allem eine konsequenter Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen im Interesse der Hauseigentümer gefragt ist.
