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Wohnungsabnahmen

Für die amtlichen Wohnungsabnahmen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeverwaltungen zuständig. 

Für die verschiedenen Gemeinden finden Sie nachfolgend die direkten Kontaktangaben:

Hauseigentümerverein Binningen-Bottmingen-Oberwil

Frau Noemi Massaro, Burckhardt Immobilien AG, Basel

Für Binningen
Telefon G. 061 338 35 35
Telefon M. 061 338 35 37

Michael Schubiger, Gemeinde Bottmingen

Für Bottmingen
Telefon G. 061 426 10 64

Gemeinde Oberwil

Für Oberwil
Der Abnahmetermin kann telefonisch oder per E-Mail mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Einsatztermin vereinbart werden
Telefon G. 061 405 42 42

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.