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Wohnungsabnahmen

Für die amtlichen Wohnungsabnahmen sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeindeverwaltungen zuständig. 

Für die verschiedenen Gemeinden finden Sie nachfolgend die direkten Kontaktangaben:

Hauseigentümerverein Binningen-Bottmingen-Oberwil

Noemi Buchser

Für Binningen
Telefon G. 061 338 35 35
Telefon M. 061 338 35 37

Michael Schubiger

Für Bottmingen
Telefon G. 061 426 10 64

Gabriela Meppiel

Für Oberwil
Telefon G. 061 405 42 59

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.